Ab dem 3. Sonntag nach Trinitatis wird in Beeck wieder im Gottesdienst gesungen. Diese Möglichkeit eröffnet die überarbeitete Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie lässt nun unter anderem in der Inzidenzstufe 1 (also höchstens 35) bei Veranstaltungen in Innenräumen ein gemeinsames Singen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter bestimmten Bedingungen zu. (Das regelt § 18 Absatz 4 Nummer 5 CoronaSchVO.) Damit ist bei der Inzidenzstufe 1 in Kirchen und anderen Innräumen der Gemeindegesang zulassen, wenn
- die Gottesdienstbesucherinnen/-besucher medizinische Masken (OP-Masken) tragen und
- die Gottesdienstbesucherinnen/-besucher zueinander statt 1,5 Meter einen Abstand von 2 Metern einhalten und
- eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:
- Gottesdienstbesucherinnen/-besucher haben einen Negativtestnachweis oder
- Gottesdienstbesucherinnen/-besucher tragen FFP2-Maske statt medizinischer Maske oder
- die Zahl der Gottesdienstbesucherinnen/-besucher wird auf eine Person pro 10 Quadratmeter begrenzt.
Bei Freiluftgottesdiensten war das Singen mit Maske schon vorher möglich.