Zweiter harter Lockdown und Gottesdienste: Erste Ergebnisse vermutlich am Dienstag

UPDATE: Erste Ergebnisse aus dem Kirchenkreis, aus unserer Gemeinde könnten auch erst am Freitag d. W. feststehen.

Die am Sonntag zwischen Bundesregierung und Landesregierungen vereinbarten neuen Lockdown-Maßnahmen bringen auch für die Frage nach den Weihnachtsgottesdiensten eine gewisse Dynamik mit sich.

Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.“

Das ist die derzeitige Einschätzung der Politik. Die Hygienekonzepte, unter denen wir seit dem Ende des ersten Lockdowns unsere Gottesdienste feiern, haben sich als tragfähig erwiesen. Darauf hat der Präses am Wochenende in einem Blogbeitrag unter der Überschrift „Weihnachten wird es, wenn …“ hingewiesen. Er hat aber auch deutlich gemacht, dass man sich die Weihnachtsbotschaft an vielen Ort – auch zuhause – zusprechen lassen kann.

Superintendentenkonferenz berät heute Abend

In diesem Spannungsfeld beraten die Kirchenleitung und die Konferenz der Superintendentinnen und Superintendenten heute Abend über die Situation. Dabei wird auch in den Blick zu nehmen sein, welchen Diskussionsstand es aktuell zwischen Bundesregierung, EKD und der katholischen Bischofskonferenz sowie zwischen den Staatskanzleien und den Landeskirchen gibt. Über mögliche Empfehlungen und Hinweise, die sich daraus ergeben, werden die Gemeinden so schnell wie möglich informiert.

Quelle: EKIR