Silvester 2020: Weitere Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus beschlossen

Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat mit Blick auf Silvester 2020 weitere Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus beschlossen.

Für das Abbrennen und Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, zu denen zum Beispiel Raketen, Batterien oder Knallkörper für Personen ab 18 Jahren zählen und deren Einsatz ganzjährig verboten ist außer an den Tagen rund um Silvester, gelten in Duisburg in der aktuellen Situation neue Regelungen: Diese Pyrotechnik darf am Silvestertag, 31. Dezember 2020, und am Neujahrstag, 1. Januar 2021, in folgenden öffentlichen Außenbereichen nicht genutzt werden:

1. Hamborner Altmarkt 
2. Marktplatz Hochemmerich
3. Platz um die Pauluskirche in Hochfeld
4. Kaiserberg
5. Angerpark mit Heinrich-Hildebrand-Höhe mit Tiger & Turtle in Duisburg-Angerhausen

Generell appelliert die Stadt, auf das Zünden von Feuerwerk wegen der hohen Verletzungsgefahr zu verzichten, um so die bereits enorm belasteten Krankenhäuser nicht weiter zu strapazieren.
Außerdem gilt in den öffentlichen Bereichen, in denen bereits jetzt eine zeitlich begrenzte Maskenpflicht besteht, darüber hinaus auch am 31. Dezember ab 20 Uhr bis zum 1. Januar 2021 um 3 Uhr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Für denselben Zeitraum besteht zusätzlich auch auf dem Kaiserberg sowie im Angerpark die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske.