Neue Corona-Verordnung ab Samstag, den 17.10.

Das Land Nordrhein-Westfalen passt die Coronaschutzverordnung dem jüngsten Infektionsgeschehen an. So will das Land dem massiven Anstieg an neu festgestellten Corona-Infektionen mit einheitlichen Regelungen begegnen. Dies hat mit Inkrafttreten auch Auswirkungen auf die Stadt Duisburg:

Das Land gibt vor, dass nun noch strengere Regeln in der Gastronomie gelten. Diese muss nun um 23 Uhr schließen. Auch der Verkauf von alkoholischen Getränken, etwa an Kiosken und Tankstellen, ist nun ab 23 Uhr nicht erlaubt. Die Polizei und das Ordnungsamt haben dazu entsprechende Schwerpunktkontrollen vereinbart.

Die Stadt Duisburg hatte zuvor schon per Allgemeinverfügung geregelt, dass sich nur noch Gruppen von bis zu 5 Personen oder aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen dürfen. Auf allen Märkten gilt die Maskenpflicht.

Private Feiern aus herausragendem Anlass (Taufen, 18. Geburtstage, runde Geburtstage, Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Abschlussfeiern und auch Beerdigungen) dürfen mit höchstens 10 Personen begangen werden. Für Treffen im privaten Bereich wird ausdrücklich empfohlen, auch diese mit nicht mehr als zehn Personen stattfinden zu lassen.

Die Stadt Duisburg wird außerdem mehr Unterstützung vom Land und vom Bund bekommen, um die Nachverfolgung von Infektionsketten und die sich daraus ergebenen Quarantäneverpflichtungen zu begleiten. Um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzuschränken, werden die Kontrollen zur Überwachung der Quarantäne in den kommenden Wochen ebenfalls intensiviert.

Die Stadt Duisburg bittet alle Duisburgerinnen und Duisburger nochmals eindringlich, die geltenden Regelungen zu beachten und gemeinsam und solidarisch die Herausforderungen der nächsten Tage und Wochen anzugehen.